Europäische Datenschutzrichtlinie

In wenigen Tagen tritt die Europäische Datenschutzrichtlinie in Kraft. Deren Geltungsbereich erfasst auch uns, die gemeinnützigen Vereine. Es geht um nicht weniger als den Schutz  personenbezogener Daten, der in letzter Zeit immer öfter so gravierende Lücken zeigt und den Missbrauch begünstigte.

Jeder Förderverein sollte inzwischen auf den Prügstand gestellt haben, welche personenbezogenen Daten er wie erfasst, automatisch verarbeitet, präsentiert, dokumentiert und aufbewahrt, für wen zugänglich macht, sie an wen, warum und wie weiterleitet.

Das eine oder andere mal wird in Zukunft mit einem zusätzlichen Merkblatt oder Formular das Einverständnis einzuholen sein. Das Impressum mit den Datenschutzbestimmungen einer jeden Internetseite  gehört auf den Prüfstand. Prüfen Sie, welche Daten sie über die sozialen Medien und automatisierte Kontaktformulare erfassen und weitergeben. Dass emails mit verdecktem Adressverzeichnis versendet werden, versteht sich von selbst.

Personenbezogene Daten werden vielfach bei Spendenkampagnen, Veranstaltungen erhoben. Mitgliederdaten werden festgehalten und benötigen ggf. einen anderen Umgang. Haben Sie bei Fotoaufnahmen die Rechte derer im Blick, die abgelichtet werden.